Abgeltungssteuer-Rechner
Kapitalerträge nach Steuern berechnen – inkl. Teilfreistellung & Kirchensteuer
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Steuerberechnung
Kapitalerträge & Steuerstatus
Ihre Erträge
Ihr Steuerstatus
Freibetrag: 1.000,00 €
5.000,00 € − 1.000,00 € Freibetrag → 1.055,00 € SteuerIhr Ergebnis
Ergebnis
Netto-Ertrag
Nach Abzug aller Steuern
KESt (25 %)
1.000,00 €
Soli (5,5 %)
55,00 €
Steuer Gesamt
1.055,00 €
Effektiver Steuersatz
21,1 %
Günstigerprüfung
Ist Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %? Dann beantragen Sie in der Anlage KAP die „Günstigerprüfung", um Geld zurückzubekommen.
Depot im Ausland?
Bei ausländischen Brokern (z. B. eToro, Robinhood) wird keine Abgeltungssteuer automatisch abgeführt. Sie müssen diese Gewinne selbst in der Anlage KAP angeben.
Abgeltungssteuer: So viel Finanzamt steckt in Ihrem Gewinn (und wie Sie es reduzieren)
Wer Geld anlegt, freut sich über Rendite – bis der Staat die Hand aufhält. Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Sie soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen, wirkt auf den ersten Blick aber wie ein starrer Block von 25 Prozent. Die Realität ist besser: Durch Freibeträge, Teilfreistellungen und Verlustverrechnung liegt Ihre tatsächliche Steuerlast oft deutlich niedriger. Hier erfahren Sie, wie die Abgeltungssteuer funktioniert, wann Sie keine Steuererklärung brauchen und wie Sie mit unserem Rechner auf Zahlenhilfe.de Ihre Netto-Rendite exakt ermitteln.
1Auf einen Blick: Das Wichtigste zur Abgeltungssteuer
- Pauschaler Satz: Grundsätzlich werden 25 % Kapitalertragsteuer fällig, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Automatismus: Deutsche Banken und Broker führen die Steuer direkt an das Finanzamt ab – Sie müssen sich meist um nichts kümmern.
- Freibetrag: Die ersten 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Verheiratete) pro Jahr sind dank Sparer-Pauschbetrag komplett steuerfrei.
- ETF-Vorteil: Bei Aktien-ETFs bleiben 30 % der Gewinne vorab steuerfrei (Teilfreistellung), was die effektive Steuerlast auf ca. 18,5 % senkt.
2Wie hoch ist die Abgeltungssteuer wirklich?
Der Gesetzgeber spricht von einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent. Da darauf aber noch der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und eventuell die Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungssteuer) aufgeschlagen werden, sieht die maximal mögliche Belastung so aus:
- Ohne Kirchensteuer: 25 % + Soli → effektiv ca. 26,375 %
- Mit Kirchensteuer (8 %, Bayern/BaWü): → effektiv ca. 27,82 %
- Mit Kirchensteuer (9 %, restliche Bundesländer): → effektiv ca. 27,99 %
Wichtig zu wissen
Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Das wird bei der Abgeltungssteuer bereits durch eine spezielle Formel berücksichtigt, die die Bemessungsgrundlage leicht reduziert. Sie zahlen also nicht einfach „25 % plus Kirchensteuer“, sondern profitieren von einem automatischen Rabatt.
3Schritt-für-Schritt: So wird Ihre Steuer berechnet
Damit Sie verstehen, was auf Ihrem Abrechnungsbeleg passiert (und was unser Rechner im Hintergrund tut), hier die Logik, nach der deutsche Banken vorgehen.
- 1. Gewinnermittlung und Töpfe: Zuerst werden Gewinne (z. B. Dividenden oder Verkaufserlöse) mit vorhandenen Verlusten verrechnet.
- 2. Teilfreistellung (Der ETF-Bonus): Bei Investmentfonds greift die Teilfreistellung – Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % steuerfrei. Rechenbeispiel: Bei 1.000 € Gewinn mit einem Aktien-ETF müssen nur 700 € versteuert werden.
- 3. Sparer-Pauschbetrag: Vom verbleibenden Betrag wird Ihr noch nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag abgezogen (max. 1.000 € p.P.).
- 4. Steuerabzug: Erst auf den Restbetrag wendet die Bank die 25 % (plus Soli/KiSt) an.
Experten-Tipp
Prüfen Sie unbedingt, ob Sie Ihren Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet haben. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Gewinn Steuern ab, die Sie sich erst mühsam über die Steuererklärung zurückholen müssen.
4Sonderfall: Depot im Ausland (eToro, Robinhood & Co.)
Der Komfort der „automatischen Abgeltung“ gilt nur für Banken mit Sitz in Deutschland. Nutzen Sie einen ausländischen Broker, wird keine Steuer automatisch abgeführt.
- Sie erhalten den Brutto-Gewinn ausgezahlt.
- Sie sind verpflichtet, diese Erträge in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
- Das Finanzamt fordert die Steuer nachträglich ein.
Achtung
Das Finanzamt erfährt durch internationale Datenabkommen oft von diesen Konten. Verschweigen ist keine Option.
5Wann lohnt sich eine Steuererklärung (Anlage KAP)?
Obwohl die Steuer „abgeltend“ wirkt, kann sich das Ausfüllen der Anlage KAP lohnen. Hier sind die vier häufigsten Gründe:
- Günstigerprüfung: Ist Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %? Dann beantragen Sie die Günstigerprüfung – zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erhalten Sie zurück.
- Verluste bei verschiedenen Banken: Über die Steuererklärung können Sie Verluste bei Bank B mit Gewinnen bei Bank A verrechnen. Voraussetzung: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen.
- Vergessener Freistellungsauftrag: Die zu viel gezahlte Steuer ist nicht weg – über die Anlage KAP holen Sie sie sich zurück.
- Kirchensteuer nicht automatisch abgeführt: Bei Sperrvermerk beim BZSt müssen Sie die Kirchensteuer über die Veranlagung nachholen.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Geprüft von der Zahlenhilfe.de Redaktion
Dieser Rechner wurde von unseren Experten entwickelt und auf Basis aktueller mathematischer Standards verifiziert. Trotz höchster Sorgfalt dienen die Ergebnisse als unverbindliche Orientierungshilfe. Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Für eine verbindliche Planung empfehlen wir die Befragung eines qualifizierten Fachberaters.
Letzte Aktualisierung: 12.2.2026
