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Die Mehrwertsteuer von 19% entspricht einem Anteil von 15,97 % am Bruttobetrag.
Mehrwertsteuer-Ratgeber: Brutto & Netto einfach berechnen
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist weit mehr als nur ein Aufschlag auf den Kassenbon. Als indirekte Steuer ist sie die bedeutendste Einnahmequelle des deutschen Staates und betrifft nahezu jeden finanziellen Austausch – vom Brötchenkauf bis zur komplexen B2B-Dienstleistung. Für Unternehmer ist sie ein durchlaufender Posten, für Verbraucher ein Kostenfaktor und für die Finanzverwaltung ein präzises Kontrollinstrument. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuelle Rechtslage nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), die korrekte Berechnung und die einschneidenden Änderungen, die das Jahr 2025 und 2026 für Unternehmen und Verbraucher bereithalten.
1Begriffsdefinition: MwSt. vs. USt. – Wo liegt der Unterschied?
Im Alltag nutzen wir die Begriffe meist synonym, doch fachlich gibt es feine Unterschiede, die vor allem im internationalen Kontext wichtig sind:
- Umsatzsteuer (USt): Dies ist der offizielle juristische Fachbegriff in Deutschland und Österreich. In Gesetzestexten (wie dem UStG) und in der Kommunikation mit dem Finanzamt ist immer von der Umsatzsteuer die Rede.
- Mehrwertsteuer (MwSt.): Dieser Begriff beschreibt das ökonomische Prinzip: Besteuert wird der 'Mehrwert', den ein Unternehmen auf einer Stufe der Wertschöpfungskette schafft. In der Schweiz ist dies auch der offizielle amtliche Begriff.
- Vorsteuer: So nennt man die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer selbst an andere Unternehmen zahlt. Diese kann er im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückfordern.
2Mehrwertsteuer berechnen: Formeln und mathematische Fallstricke
Die korrekte Berechnung ist das Fundament jeder Buchhaltung. Auch wenn moderne Software die Arbeit abnimmt, müssen Fachkräfte die Logik dahinter verstehen, um Rundungsdifferenzen und Fehlkalkulationen zu vermeiden.
Von Netto zu Brutto (Aufschlag)
Um den Bruttobetrag (inkl. MwSt.) zu ermitteln, wird der Nettobetrag mit dem Faktor 1,19 (bei 19 % MwSt.) oder 1,07 (bei 7 % MwSt.) multipliziert.
Formel
Netto x 1,19 = BruttoBeispiel: 100,00 EUR x 1,19 = 119,00 EUR Brutto
MwSt. aus dem Bruttobetrag herausrechnen (Abschlag)
Dies ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Um vom Brutto zum Netto zu gelangen, darf man nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen. Stattdessen wird durch 1,19 dividiert.
Formel
Brutto / 1,19 = NettoRundungsprobleme: Horizontal vs. Vertikal
Bei Rechnungen mit vielen Positionen kann es zu Differenzen im Cent-Bereich kommen:
- Horizontale Berechnung: Die Steuer wird für jede Position einzeln berechnet und gerundet, danach addiert.
- Vertikale Berechnung: Die Nettobeträge werden summiert und erst auf die Gesamtsumme wird die Steuer berechnet.
Der '19-Euro-Denkfehler'
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass in 100,00 Euro Brutto genau 19,00 Euro Steuer enthalten sind. Das ist mathematisch falsch! Rechnung: 100,00 Euro / 1,19 = 84,03 Euro (Netto). Steuerbetrag: 100,00 Euro - 84,03 Euro = 15,97 Euro. In 100,00 Euro Bruttoumsatz stecken also lediglich 15,97 Euro Mehrwertsteuer.
3Aktuelle Steuersätze in Deutschland 2025/2026
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Art der Ware oder Dienstleistung. Deutschland nutzt hierbei ein dreistufiges System.
Gastronomie-Update 2026
Nach langem Hin und Her gibt es nun Planungssicherheit für die Gastronomie: Ab dem Jahr 2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen, die vor Ort verzehrt werden. Dies soll die Branche nach den Krisenjahren strukturell entlasten. Getränke bleiben jedoch weiterhin mit 19 % besteuert.
4Wichtige Änderungen für Unternehmen ab 2025
Die E-Rechnungspflicht (B2B)
Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Eine einfache PDF per E-Mail reicht dann nicht mehr aus.
- Formate: Die Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD), das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
- Übergangsfristen: Für den Versand von Papierrechnungen gibt es Übergangsregelungen bis Ende 2026, doch die Empfangsbereitschaft muss ab Tag 1 gegeben sein.
Neue Kleinunternehmergrenzen (§ 19 UStG)
Die Schwellenwerte für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht werden angehoben, um die Bürokratie für Gründer und Kleingewerbe zu senken:
- Vorjahresumsatz: Die Grenze steigt auf 25.000 EUR (vorher 22.000 EUR).
- Laufendes Jahr: Die Grenze für das voraussichtliche laufende Jahr wird auf 100.000 EUR angepasst (vorher 50.000 EUR).
Besteuerung virtueller Events
Ein wichtiges Detail für die Event-Branche: Virtuelle Veranstaltungen (Streaming, Online-Seminare) werden ab 2025 am Ort des Teilnehmers besteuert. Bisher galt oft der Ort des Veranstalters. Dies erfordert eine genaue Prüfung, wo die Kunden sitzen, um die korrekte MwSt. abzuführen.
5Internationaler Vergleich und Verfahren
Innerhalb der EU sind die Steuersätze harmonisiert, weichen in der Höhe aber stark voneinander ab.
| Land | Regelsatz |
|---|---|
| Luxemburg(Niedrigster Satz in der EU) | 17 % |
| Deutschland | 19 % |
| Österreich | 20 % |
| Ungarn(Höchster Satz in der EU) | 27 % |
Reverse-Charge-Verfahren
Um Steuerbetrug zu verhindern, wird bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen oft die Steuerschuldnerschaft umgekehrt. Nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger führt die Steuer an sein lokales Finanzamt ab.
One-Stop-Shop (OSS)
Für Online-Händler, die an Privatpersonen im EU-Ausland verkaufen, vereinfacht das OSS-Verfahren die Abwicklung. Sie müssen sich nicht in jedem Land einzeln registrieren, sondern können die gesamte EU-weite Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
6Buchhaltung & Rechtliches: Die ordnungsgemäße Rechnung
- 1Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
- 2Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
- 3Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
- 4Ausstellungsdatum der Rechnung.
- 5Fortlaufende Rechnungsnummer.
- 6Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Dienstleistung.
- 7Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
- 8Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (Netto).
- 9Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Rabatte, Skonti).
- 10Anzuwendender Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung).
- 11Hinweis auf Aufbewahrungspflicht (bei Privatpersonen in Sonderfällen, sonst generell 10 Jahre für Unternehmer).
Steuersätze im Überblick
In Deutschland gibt es primaer zwei Saetze. Diese Tabelle hilft bei der Einordnung:
| Produktgruppe | Steuersatz | Beispiele |
|---|---|---|
| 19 % (Regelsatz) | 19 % | Elektronik, Kleidung, Treibstoffe, die meisten Dienstleistungen. |
| 7 % (Ermäßigt) | 7 % | Lebensmittel (Grundbedarf), Bücher, Zeitschriften, ÖPNV-Tickets, Hotelübernachtungen. |
| 0 % (Nullsteuersatz) | 0 % | Photovoltaikanlagen (für private/öffentliche Gebäude inkl. Speicher). |
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Geprüft von der Zahlenhilfe.de Redaktion
Dieser Rechner wurde von unseren Experten entwickelt und auf Basis aktueller mathematischer Standards verifiziert. Trotz höchster Sorgfalt dienen die Ergebnisse als unverbindliche Orientierungshilfe. Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Für eine verbindliche Planung empfehlen wir die Befragung eines qualifizierten Fachberaters.
Letzte Aktualisierung: 12.1.2026
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